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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 454/11   

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https://dejure.org/2014,49004
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 454/11 (https://dejure.org/2014,49004)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.11.2014 - L 4 KR 454/11 (https://dejure.org/2014,49004)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. November 2014 - L 4 KR 454/11 (https://dejure.org/2014,49004)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 34 Abs. 4 SGB V
    Versorgung eines Schwerbehinderten mit einem Fahrrad mit Elektrounterstützung; Mittelbarer Behinderungsausgleich; Radfahren als Grundbedürfnis; Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein E-Bike als Hilfsmittel

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    E-Bikes sind Alltagsgegenstände - Krankenkasse muss nicht zahlen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme eines E-Bikes als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung eines Schwerbehinderten mit einem Fahrrad mit Elektrounterstützung; Mittelbarer Behinderungsausgleich; Radfahren als Grundbedürfnis

  • rechtsportal.de

    SGB V § 33 Abs. 1 S. 1; SGB V § 34 Abs. 4
    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein E-Bike als Hilfsmittel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    E-Bikes sind Alltagsgegenstände - Krankenkasse muss nicht zahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein E-Bike für Gehbehinderten - Gesetzliche Krankenkasse muss nur die Kosten medizinischer Hilfsmittel übernehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss trotz erheblich beeinträchtigter Bewegungsfähigkeit kein E-Bike stellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss kein Elektrofahrrad bezahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Kosten für E-Bike nicht übernehmen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 57 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Fahrrad mit Elektrounterstützung (E-Bike)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für E-Bike nicht übernehmen - E-Bikes sind Alltagsgegenstände anzusehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein E-Bike als Hilfsmittel

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Krankenkasse muss Kosten für E-Bike nicht übernehmen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 454/11
    So hat das BSG im Urteil vom 16. April 1998 (Az.: B 3 KR 9/97 R in SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche) zwar diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt.
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 454/11
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (vgl. Urteil des BSG vom 12. August 2009, Az.: B 3 KR 11/08 R, in SozR 4-2500 § 33 Nr. 25).
  • BSG, 22.05.2009 - B 3 KR 54/08 B

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 454/11
    Wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Beschluss des BSG vom 22. April 2009, Az.: B 3 KR 54/08 B, abgedruckt in juris) liegt bei der Vergrößerung des Aktionsradius über den Nahbereich hinaus, um den es hier geht, gerade kein Behinderungsausgleich vor, den die beklagte Krankenkasse schuldet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2018 - L 4 KR 267/16
    Der 4. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen wies mit Urteil vom 25. November 2014 (L 4 KR 454/11) die Berufung zurück.

    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzlich qualitative Momente verlangt worden (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 2014, L 4 KR 454/11).

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